Einkommen-Steuererklärung
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Einkommensteuererklärung 2022 · Tipps und Informationen zur Steuererklärung
Hinweise und Wissenswertes zur Einkommen-Steuererklärung 2022

Jedes Mal zum Jahresanfang bzw. Frühling ist es wieder soweit. Die Einkommensteuererklärung steht an. Für viele ist das eine lästige Pflicht, die so lange wie möglich aufgeschoben wird.
Dabei gilt hier: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Zum Jahresanfang sind die Eingänge im Finanzamt noch eher gering, sodass man eine größere Chance bekommt, dass der Antrag schnell bearbeitet wird. Lesen Sie hier, welche Formulare für welche Zwecke gedacht sind und was genau wo eingetragen werden muss. In den meisten Fällen fordert das Finanzamt die Steuererklärung per Elster an, die Elektronische Steuererklärung.
In der Regel kann man mit einem Bescheid des Finanzamts in einem Zeitraum von zwei bis drei Wochen rechnen. Wer mit einer Erstattung von Einkommensteuer rechnet, sollte also die nötigen Belege schon am Ende des Vorjahres zusammenstellen und den Antrag gleich im Januar stellen, damit das Geld möglichst schnell auf dem Konto ist.
Nicht jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, überhaupt eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Pflicht zur Einkommensteuererklärung 2022 für Arbeitnehmer
Als „normaler“ Arbeitnehmer besteht in der Regel keine Verpflichtung, dass jährlich eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Wenn man aber eine Steuererstattung erwartet, dann sollte man natürlich auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Anders sieht es aus, wenn man als Angestellter im Jahr mehr als 450 Euro sonstige steuerpflichtige Einnahmen hat. Das können zum Beispiel Provisionen oder Zinseinnahmen sein, aber auch Überschüsse aus Mieteinnahmen oder Renten.
Wer von mehreren Arbeitgebern Lohn bezieht oder Ehepaare, die statt den Steuerklassen IV/IV die Steuerklassen III/V haben, sind auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Weiterhin gilt dies, wenn auf der Lohnsteuerkarte irgendwelche Freibeträge eingetragen sind oder aber der Ausbildungsfreibetrag übertragen wurde. In diesen Fällen kann das Finanzamt die Einkommensteuererklärung auch einfordern, weil es überprüfen möchte, ob eventuell Lohnsteuer nachgezahlt werden muss.
Wer damit rechnet, dass er Lohnsteuer erstattet bekommt, kann dies in der Lohnsteuertabelle überprüfen und sollte aus eigenem Antrieb eine Einkommensteuererklärung abgeben. Mit einer Steuererstattung kann man zum Beispiel dann rechnen, wenn man nicht das ganze Jahr über beschäftigt, sondern zwischendurch arbeitslos war.
Auch wer hohe Werbungskosten hatte, kann sich normalerweise über eine Erstattung freuen. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung lohnt sich auch für Paare, die Lohnsteuerklasse IV/IV haben und eine große Differenz beim Bruttoverdienst aufweisen können. Die Erstattung fällt umso höher aus, je größer diese Differenz ist.
Was kann man bei der Einkommensteuererklärung absetzen?
Das Thema Einkommensteuererklärung beschäftigt jährlich viele Menschen und teilweise sind sie mit dieser Steuererklärung auch total überfordert. Die Einreichung der entsprechenden Belege ist hier für die Einkommensteuererklärung ebenfalls von großer Wichtigkeit, um eine Erstattung vom Finanzamt zu erhalten. Bei einer Einkommensteuererklärung kann man sogar einiges absetzen. Informationen hierzu finden sich umfassend im Internet oder man fragt und beauftragt einen Steuerberater.
Für die Entfernungspauschale bzw. Ihre Fahrten zur Arbeit können Sie jährlich immerhin bis zu 4500 Euro geltend machen. Weiterhin kann man bei der Einkommensteuererklärung die Nutzung von Computern und anderen technischen Hilfsmitteln geltend machen. Wenn man einen privaten PC nutzt, kann man auch die Hälfte der Kosten geltend machen, wenn dieser auch der beruflichen Tätigkeit dient.
Des Weiteren kann man als Werbekostenpauschale bis zu 1000 Euro geltend machen. Nutzt man Geräte beruflich, kann man sogar noch höhere Beträge geltend machen. Wenn das angeschaffte Gerät mehr als 475 Euro in der Anschaffung wert war, so kann es bei der Einkommensteuererklärung auf 3 Jahre hin abgeschrieben werden. Unter die absetzbaren Werbekosten fallen weiterhin die Beträge für die Gewerkschaft oder einen eventuell anderen Berufsverband.
Auch sind bei der Einkommensteuerklärung die Kosten für die erste Ausbildung oder ein Studium absetzbar, wenn es selbst finanziert wird. Diese sind bis zu einem Wert von 4000 Euro als sogenannte Sonderausgabe abzuschreiben. Alle weiteren Weiterbildungskosten fallen bei der Einkommensteuererklärung unter die voll absetzbaren Werbekosten.
Formulare zur Steuererklärung 2022
Das Formular zur Einkommensteuererklärung besteht aus mehreren Teilen. Das Hauptformular umfasst 4 Seiten und muss in jedem Fall und von jedem ausgefüllt werden. Hier werden unter anderem die Personalien erfragt. Außerdem kann man hier Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer und Spenden geltend machen.
Weiterhin werden in diesem Hauptformular der Einkommensteuererklärung außergewöhnliche Belastungen angegeben. Hierzu zählen Krankheitskosten, Kosten aufgrund einer Behinderung oder gar die Kosten für ein Heim. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie zum Beispiel die Kosten für einen Handwerker, eine Haushalthilfe oder für eine Pflegekraft können hier angegeben werden.
Dass Handwerkerkosten geltend gemacht werden können, ist relativ neu, wird aber schon von vielen Steuerzahlern in Anspruch genommen. Der Sonderausgabenabzug für die Riester Rente muss auf einer gesonderten Anlage, der Anlage AV geltend gemacht werden.
In der Anlage N werden die Nettobezüge, die gezahlte Lohnsteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge eingetragen. Des Weiteren kann man hier angefallene Werbungskosten geltend machen. Hierzu zählen natürlich der Weg zur Arbeit und zurück, außerdem Gewerkschaftsbeiträge und Fortbildungskosten.
Arbeitnehmer, die oft auswärts arbeiten wie zum Beispiel Monteure oder Außendienstmitarbeiter und diese Kosten nicht oder nicht komplett vom Arbeitgeber erstattet bekommen, können hier auch die Kosten für Übernachtung und Verpflegung geltend machen. Auch die Kosten für die doppelte Haushaltsführung werden hier angegeben.
Einkommensteuererklärung Anlage Kind
Für Steuerzahler mit Familie ist auch die Anlage Kind bei der Einkommensteuererklärung wichtig. Hier müssen Sie für jedes Kind eine eigene Anlage ausfüllen. Mit der Anlage Kind kann man den Kinderfreibetrag, den Ausbildungsfreibetrag, den Abzug für Kinderbetreuung sowie auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen.
Wer statt des Kinderfreibetrags Kindergeld bezieht, muss das auch in diesem Formular eintragen.
Einkommensteuererklärung Anlage KAP für Kapitalerträge
Für Sparer kommen noch zwei weitere Formulare in Frage. Zum einen ist da die Anlage KAP, in der Kapitalerträge eingetragen werden. Diese Anlage ist aber nur notwendig, wenn die Kapitalerträge über einem bestimmten Betrag liegen. Dieser Betrag ist in den jeweils aktuellen Formularen der Einkommensteuererklärung angegeben.
Einkommensteuererklärung Anlage AUS und Anlage SO
Wer aus ausländischen Anlagen wie Investmentfonds Zinsen einnimmt, muss zusätzlich die Anlage AUS ausfüllen. Für diejenigen, die Erträge aus Spekulationsgeschäften erwirtschaften, steht noch die Anlage SO zur Verfügung.
Einkommensteuererklärung Anlage V für Vermieter
Vermieter tragen ihre Mieteinnahmen in der Anlage V ein. Für jedes vermietete Objekt muss jeweils eine separate Anlage V ausgefüllt werden. Auch wenn bspw. eine Stellplatz für ein Auto oder ein Tiefgaragen-Stellplatz vermietet wird, muss eine separate Anlage V ausgefüllt werden.
Einkommensteuererklärung Anlage R für Rentner
Für Rentner gibt es die Anlage R, in der sämtliche Renteneinkünfte angegeben werden.
Einkommensteuererklärung Anlage U für Unterhalt
Wer Unterhalt zahlen muss, gibt zusätzlich die Anlage U ab, die seit dem Jahre 2006 neu hinzu gekommen ist.
Einkommensteuererklärung Anlage GSE für Gewerbetreibende, Selbstständige, Freiberufler
Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler müssen immer die Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung ausfüllen, in der die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angegeben werden müssen. Nicht für jeden Selbstständigen allerdings sind alle Formulare der Einkommensteuererklärung relevant.
Hier muss man vorher überlegen, welche Formulare davon man überhaupt ausfüllen muss, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.
Für Arbeitnehmer (auch Ehepaare), die lediglich Arbeitslohn im Inland oder Lohnersatzleistungen wie Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld erhalten haben und nur standardmäßige Werbungskosten geltend machen, stellt das Finanzamt auch eine vereinfachte Einkommensteuererklärung bereit.
Vereinfachte Einkommensteuererklärung
Dieses Formular kommt aber leider für die wenigsten Personen in Frage, weil die meisten doch irgendwelche anderen Einkünfte oder aber Ausgaben geltend machen, für die die anderen Formulare notwendig sind. Wem das Ausfüllen per Hand zu aufwändig ist, kann sich im Internet die jeweils aktuellen Elster-Formulare herunterladen und diese bequem am PC ausfüllen und auf elektronischem Weg dem Finanzamt übermitteln.
Allerdings verlangt das Finanzamt auch bei dieser Form der Einkommensteuererklärung entsprechende Belege, die man dem Finanzamt mit der sogenannten komprimierten Einkommensteuererklärung per Post zukommen lassen muss.
Trotzdem hat die Elster Einkommensteuererklärung den Vorteil, dass alle Angaben in den Formularen richtig eingetragen worden sind und das Finanzamt nur noch die elektronische Einkommensteuererklärung mit den Belegen vergleicht.
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