Einkommensteuererklärung für Selbstständige • Informationen 2024

Einkommensteuererklärung für Selbstständige via Elster – Elektronische Steuererklärung

Einkommensteuererklärung für Selbstständige
Einkommensteuererklärung für Selbstständige kann entweder selbst oder mit Hilfe eines Steuerberaters erledigt werden.

Was ist bei der Einkommensteuererklärung für Selbstständige zu beachten? Zwar ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt in der heutigen Zeit nicht gerade berauschend, dennoch machen sich nach wie vor viele Menschen die Mühe und werden selbstständig.

Da kommt sicherlich bei der jährlichen Einkommensteuererklärung oftmals die Frage auf, lohnt sich dies denn als Selbstständiger überhaupt?

Die Frage kann man wie so oft mit „es kommt darauf an“ beantworten. Teilweise hat man als Selbständiger bei der Einkommensteuererklärung Vorteile zu erwarten, allerdings sollte man auch einiges dabei beachten. Hierbei gilt bei der Einkommensteuererklärung für Selbstständige ebenso wie für jeden anderen Bürger dieses Landes eine Abgabepflicht.

Nach dem deutschen Steuergesetz ist geregelt, dass jeder Bürger seine Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli 2024 des laufenden Jahres abzugeben hat und vor allem Selbstständige sind zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Diese sind verpflichtet, ihre Steuererklärung über die elektronische Steuererklärung Elster abzugeben.

Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung für Selbstständige bis zum 31. Juli 2024

Jeder Selbstständige oder Gewerbetreibende ist verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt hat gerade bei Selbstständigen die Pflicht und das Recht, alles über die Steuerzahler zu erfahren. Bei Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung hat der Steuerzahler Strafzahlungen zu erwarten.

Es kommt also niemand um die Einkommensteuererklärung herum, auch kein Selbstständiger, zumal diese Gruppe vom Finanzamt besonders unter die Lupe genommen wird.

Grundsätzlich gilt: Jeder, der in Deutschland Einnahmen erzielt, muss darauf Einkommensteuer zahlen. Dabei ist es zunächst unwichtig, aus welcher Tätigkeit genau die Einnahmen generiert werden.

Sowohl selbstständige Arbeit als auch nicht-selbstständige Arbeit und auch Einnahmen aus der Landwirtschaft oder auch aus Kapitalvermögen werden besteuert. Auch geldwerte Leistungen oder Renten gehören hierzu.

Das Netto-Prinzip der Einkommensteuer

Die Einkommenssteuer wird in Deutschland nach dem sogenannten Nettoprinzip erhoben. Daraus folgt, dass bei der Einkommensteuererklärung für Selbstständige Steuern auf den Gewinn gezahlt werden. Dabei wird der Gewinn berechnet aus „Einnahmen minus Ausgaben„. Daraus resultieren die sog. „Netto-Einnahmen“.

Steuerberater bei Einkommensteuererklärung für Selbstständige

Bei der Einkommensteuererklärung ist ein Steuerberater nicht vorgeschrieben und auch nicht immer notwendig. Wenn der Steuerzahler ein lediger Mensch und Angestellter ist und über keinerlei Geldanlagen verfügt ist zumeist kein Steuerberater nötig. Ein Steuerberater ist ebenfalls dann nicht notwendig, wenn der Angestellte keine Mieteinnahmen vorzulegen hat.

Bei anderen Berufsgruppen hingegen, wie bspw. bei Selbstständigen, kann der Steuerberater bei der obligatorischen Steuererklärung aber durchaus sehr hilfreich sein. Es könnte sich sogar sehr lohnend bei der nächsten Einkommensteuererklärung auswirken.

Der Steuerberater ist vom Fach und kennt die gängigen Abschreibungs-Möglichkeiten, die in speziellen Fällen bares Geld bedeuten. Man muss allerdings auch beachten, dass man in den meisten Fällen ein ziemlich hohes Honorar für den Steuerberater zu zahlen hat und daher im Vorfeld gut überlegen sollte, ob sich die Ausgaben für den Steuerberater auch wirklich rentieren.

Einkommensteuererklärung – Sorgfältige Wahl des Steuerberaters

Auch sollte man sich vorher vergewissert haben, bevor man eine Einkommensteuererklärung in die Hände eines Steuerberaters gibt, ob es sich um einen staatlich geprüften und gleichermaßen anerkannten Steuerberater handelt.

Denn, nur wer die staatlich anerkannte Steuerberatungsprüfung bei der zuständigen Kammer absolviert hat, darf sich auch Steuerberater nennen und die Einkommensteuererklärung im Auftrag von Mandanten bearbeiten und an die zuständigen Behörden weiterleiten.

Aber es gibt auch noch andere Alternativen zum Steuerberater, wie die Lohnsteuerhilfevereine, die aber nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen fungieren.